AGB – Investment-Abteilung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investoren

§1 Gegenstand der Vereinbarung

Der Investor erwirbt eine Mitgliedschaft des Unternehmens im Rahmen eines Investmentprogramms. Mit dem Erwerb überträgt der Investor dem Unternehmen das Recht, diese Mitgliedschaft im eigenen Namen oder im Auftrag des Investors an einen Dritten weiterzuveräußern.

§2 Verkaufszeitraum

Das Unternehmen erhält eine Frist von bis zu 12 Monaten ab Erwerbsdatum, um einen Käufer für die Mitgliedschaft zu finden und den Verkauf abzuschließen.

§3 Verkaufsbemühungen

Das Unternehmen verpflichtet sich, angemessene und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Käufer für die Mitgliedschaft zu finden. Ein garantierter Verkauf innerhalb der Frist wird jedoch nicht zugesichert.

§4 Rückübertragung der Mitgliedschaft

Sollte innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten kein Verkauf der Mitgliedschaft erfolgen, wird die Mitgliedschaft automatisch und ohne zusätzliche Kosten an den Investor zurückübertragen. Der Investor erhält damit wieder sämtliche Rechte an der Mitgliedschaft.

§5 Haftungsausschluss

Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für den Verkauf der Mitgliedschaft innerhalb des festgelegten Zeitraums. Schadensersatzansprüche aufgrund eines nicht erfolgten Verkaufs sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§6 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.